Denkmalschutz

 
Bei denkmalgeschützen Gebäuden gilt es für die Bauherren die Vorgaben und Auflagen des
Denkmalamtes zu erfüllen, da sonst u.a. die Förderungen (z.B. die Sonderabschreibung etc.)
nicht bewilligt werden.

Auch hier verfügen wir über langjährige Erfahrung und Zusammenarbeit mit dem hiesigen
Denkmalamt in Bezug auf Sanierung von Dächer, Kaminköpfe, Dachgauben, Dachfenster
oder Mauer – Putz – Instandsetzungen an Steingauben etc.

Die Abstimmung mit dem Denkmalamt für die nach dem Denkmalschutz zulässigen
Arbeitsausführungen übernehmen wir für Sie gerne oder stehen Ihnen zur Seite, damit die
erforderlichen Arbeitsausführungen vor, während und bis zur Fertigstellung mit dem
Denkmalamt abgesprochen und genehmigt sind.

Somit ist eine denkmalhinsichtliche Planungssicherheit von Angebotserstellung bis zur
Fertigstellung und Endabnahme gewährleistet.